§ 61 Bernd Christoph

Weniger Nachrichten als über den schwedischen Rittmeister Ulrich Hans von Blücher haben wir über seinen Bruder Bernd Christoph, den jüngeren Sohn Bernd auf Groß Renzow. Die früheste ist, dass auch er in schwedische Dienste trat, und dass er seinen schwerbeschädigten Bruder zu Ende November 1655 von Krakau in die Heimath geleitete. Ob er dann noch zur schwedischen Armee zurückgekehrt ist, bleibt zweifelhaft. Desto besser bezeugt ist sein Bemühen, das väterliche Gut Gr. Renzow zurückzugewinnen.
    Die Käufer dieses Gutes, Domdechent Detlef von Bülow, hatte nicht die Absicht, es dauernd zu behalten und wieder herzustellen, er beeilte sich daher, er mit landesherrlicher Genehmigung auf 12 Jahre an den Lübecker Kaufmann Heinrich Stein um 11000 Gulden zu verpfänden. Als nun hernach 1658 der Herzog Christian zur Regierung gekommen war, entstand um Gr. Renzow eine rechtes Jagen. Bülow erfüllte seien Lehnspflicht, indem er es am 26. Januar 1659 muthete, und er empfing auch einen Muthschein; Stein muthete gleichfalls das Gut, empfing aber keinen Schein; endlich am 30. October muthete auch Bernd Christoph sein väterliches Gut, begehrte es einlösen zu dürfen und bat, dem Pfandinhaber den verkauf des Holzes oder den verbrauch desselben in einer Glashütte zu verbieten, weil in den Waldungen damals der grösste Werth steckte. Blüchers Muthung kam zu spät; aber "aus sonderbaren Gnaden" empfing er doch den gewünschten Schein und die Aufforderung fördersamst den Lehneid zu leisten.
    Schon durfte er als hoffen zum Ziele zu gelangen. Aber den Pfandinhaber trat ihm entgegen. Stein behauptete, auf die Hebung des Gutes ein Grosses verwandt zu haben und seines Kriegschadens in den Jahren 1658 und 1659 sich nur an der Holzung erholen zu können; er bat zugleich, ihm die Allodialität über Gr. Renzow zu ertheilen. Er war damals nun freilich noch ausser der Regel, Kaufleuten, welche Güter in Mecklenburg als Gläubiger oder zum Pfandbesitz erworben hatten, zu Ungunsten der Lehnanwärter die Allodialität zuzugestehen; da jedoch Stein auch noch anderweitige Güterankäufe im Lande machte, so empfing er am 20. Januar 1660 vom Herzog Christian den gewünschten Allodialbrief über Groß Renzow.
    Aber auch Stein wollte dies Gut gar nicht behalten; er veräusserte er mit fürstlichem Consens an Anton Low, und dieser verkaufte es 1662 abermals an Wulf von Ahlefeldt, der am 27. Juni 1663 den Homagialeid leistete. Als dieser sich mit Anna Maria von Moltke vermählte, vermachte er ihr in dem Ehepacten vom 18. Januar 1664 auf den Fall, dass ihre Ehe kinderlos bliebe, jenes Gut zum Leibgedinge. Dieser Fall trat hernach ein, und die Witwe brachte Groß Renzow ihrem zweiten Manne, dem Rath Bildebeck, zu.
    Gegen Wulf von Ahlefeldt machten nun die beiden Brüder Ulrich Hans und Bernd Christoph ihre Retractrecht geltend. Jedoch erging am 13. December 1664 die Sentenz : "das Klägern an dero zwar altväterlichen, mediante creditorum concursu aber durch gerichtliche Addiction und vorschiedentlich weiters mit fürstlichem Consens beschehene erb- und eigenthümliche Translationes an andere Hand übergangenem Gute Grossen-Rentzow das jus retractus nicht competire"; nur das väterliche Begräbniss der Kläger zu Pokrent sei jure religiosi von gedachter Translation und erblichem Gutsübergange auszunehmen usw.
    Um hier gleich den Abschluss zu erwähnen, so fand lange nach Bernd Christophs Tode sein Sohn Ulrich Christoph jenen Muthschein vom 1. November 21659 unter des Vaters Briefschaften und begann, mit dem obigen Processe von 1664 unbekannt, im Jahre 1702 wider den Rath Bilderbeck einen neuen Lehnprocess. Dieser that jedoch am 28. Juni 1702 sein Recht auf Gr. Renzow dar, und Blücher stand hernach von weiteren Schritten ab.
    Nach dem verfehlten Versuche auf Gr. Renzow gründete sich Bernd Christoph bald ein anderes, wenn auch freilich viel bescheideneres Heim. Er vermählte sich mit der Wittwe Joachims von Köln [Cölln] Katharina, Tochter Caspar von Oldenburgs auf Wattmannshagen und der Anna geb. von Wedel, und erwarb durch einen Vertrag mit der Nichte seiner Frau, Katharina Knust, um eine geringe Abfindung Antoni 1666 den kleinen Hof zu Roggow, der einen Pertinenz von Wattmannshagen war. Nach einigen Streitigkeiten wurden 1669 Blücher die beiden Wattmannshäger Pertinentien zu Roggow und Krassow durch einen neuen Vergleich zu Theil. In dem Besitze dieser beiden Gehöfte finden wir ihn auch noch 1678.
    Unterdessen war er aber am 30. Januar 1678 auch in den Pfandbesitz der Domänen Markow und Tützen (im Amte Stavenhagen) eingetreten. Nach Markow verlegte er dann seinen Wohnsitz, und dort ist er auch am 26. December 1679 verstorben.
    Seine oben erwähnte Ehefrau hinterliess ihm einen Sohn, Ulrich Christoph, und eine Tochter, Anna Marie, die sich am 11. November 1697 mit August von Linstow auf Woggersin und Kalübbe (+ 5. Juni 1723) verheirathet hat und am 21. Februar 1721 verstorben ist.
    Am 4. Januar 1677 hatte aber Bernd Christoph zum andern Mal Hochzeit gemacht, mit Sophie Marie, Tochter Joachims von Blücher auf Levitzow und Remlin und der Dorothea geb. von Grabow. Die Wittwe ging hernach eine zweite Ehe ein mit Joachim Christian von Möller auf Teschow und Karnitz.
    Die zweite Ehe Bernd Christophs soll unbeerbt geblieben sein; und in der That können wir ausser den beiden obenerwähnten mit Sicherheit keine Kinder desselben nachweisen. Andererseits erscheint in den Zahlrollen der meklenburgischen Infanterie-Compagnie von Bülow vom October 1701 ein "Sergeant Ulrich Friedrich von Blücher", der "nach alter Gewohnheit" eine monatliche Gage von 6 Rthlrn., unter Abzug eine Thalers "für Mundirung", empfing. Dieser kommt als 1. Sergeant bis zum März 1702 vor, im April fehlt er schon, und wir hören fortan seinen Namen nie wieder. Er ist also wahrscheinlich damals gestorben. Der Vorname Ulrich weist ihn den Häusern Gr. Renzow und Gorschendorf zu. Der Zeit nach dürfte man ihn am ersten für einen jung verstorbenen Sohn Bernd Christophs halten.

Zurück zur Blücher-Übersicht