Fußnoten zu : Die Eberler genannt Grünenzwig                                zurück

    1) Vergl.  Wurstisens Basler Chronik, pag. 170.
    2) Vergl.  Steinberg: "Studien zur Geschichte der Juden in der Schweiz im Mittelalter" (Zürich 1903), pag. 1, sowie pag. 5 und folgende.
    3) Vergl.  Leistungsbuch I, fol. 136 und folgende, sowie Heuslers Verfassungsgeschichte der Stadt Basel im Mittelalter, pag. 261.
    4) Vergl.  Finanzakten C I, pag. 481.
    5) Vergl.  Eintrittsbuch der Zunft zu Hausgenossen, woselbst ad. ann. 1429 genannt werden: Mathis Eberlin und sein Sohn Hans., Vergl. ferner Fertigungsbuch de 1448, woselbst genannt wird "Hans Eberlin zem Gold, Mathisen z. Gold seligen sun".
    6) Vergl.  Finanzakten C I, pag. 86: "Heintzi Eberler von Colmer" muß der Stadt "von der richtung wegen, die wir mit ihm uffgenommen hant", geben 190 fl.  Ferner ibid. E, pag. 482, woselbst erwähnt wird "Heinricus Eberler de Columbaria"; er ist wohl identisch mit einem "Eberlinus judeus de Columbaria", der 138o zusammen mit einem andern Juden namens Vinelinus ebenfalls in den Finanzakten (E, pag. 584) genannt wird. Über die Eberlin in Kolmar vergl. « Curiosités d'Alsace » (Kolmar 1862), Bd.  I., Anhang, pag.  II, woselbst unter den Bürgeraufnahmen zu Kolmar als erste verzeichnet wird (1361. XII. 20): « Eberlin, der Jude », sowie, noch unter demselben Datum "desselben Eberlins tohterman, judeus".
    7) Vergl.  Basler Chroniken IV, Pag. 147.
    8) Vergl.  Schönberg: «Basels Finanzverhältnisse im 14. und 15.  Jahrhundert», pag. 510 und folgende.
    9) Vergl.  Leistungsbuch I, fol. 77.
    10) Vergl.  Steinberg, pag. 10 und Finanzakten A. A. III,1.
    11) Daß er von Villingen kam, erfahren wir aus verschiedenen spätern Angaben, so aus dem Urteilsbuch zum Jahre 1396, wo das eine Mal genannt wird: «Mathis Eberli von Villingen», und unmittelbar darauf: "Mathis Eberler,der slosser von Villingen"; im Fertigungsbuche wird er 1406 genannt: « Mathis Eberler von Villingen, der slosser, burger ze Basel».
    12) Wir finden Mennlin in Basel, Zürich, Bern, Schaffhausen und St.  Gallen; vergl.  Steinberg, pag. 5 und folgende.
    13) Vergl.  Ulrichs "Versuch einer Schweitzerischen Judengeschichte" (Zürich 1770), pag. 385 und 417.
    14) Vergl.  Steinberg, pag. 6, 8 und 11.
    15) Vergl.  Historisches Grundbuch: Gerbergasse 44.
    16) Vergl.  Urteilsbuch zum Jahre 1425. - Heinrich Werkmeister wird 1416 zu Hausgenossen zünftig.
    17) Vergl.  Historisches Grundbuch Grünpfählgäßlein 8 und Grünpfählgäßlein unbestimmte Liegenschaften zu den Jahren 1388 und 1400, sowie Rotes Buch, Pag. 310, woselbst unter den im Jahre 1399 zu Bürgern Aufgenoramenen auch genannt wird «Eberlin, der Werkmeister».
    18) Vergl.  Historisches Grundbuch Freiestraße, Teil von 36 neben 34, woselbst zum Jahre 1398 genannt wird "Meister Mathis von Trier, ein advocat des hofes ze Basel", und ibid.  Streitgasse 8 zum Jahre 1412 "Mathis Eberli, der schriber und pedell dez ertzpriesters hof".
    19) Vergl.  Rotes Buch, pag. 309.  Als dritter wird daselbst genannt: « Heinzman Eberlin von Habsbeirn, carnifex »; derselbe begegnet uns noch 1412 im Urteilsbuch.
    20) Vergl.  Urteilsbuch zum Jahre 1413 "Henman Eberlin, Bertschmans seligen bruder"
    21) Vergl.  Wurstisens Analecta, pag. 248: "Johannes Eberlin, weilant Bertschman Eberlis, eines Goltschmids zu Basel, bruder, stifftet ein neuwe Caplaney auff unser frauen Altar a° 1415», sowie Gräberbuch des Münsters (Domstift Ua), pag. 122: "Johannes Eberlin, cappellanus altaris sancti Mathie, obiit". - «Bertzmans seligen frow» wird noch 1429 in den Steuerlisten unter den Hausgenossen genannt (vergl.  Schönherg, pag. 529).
    22) Vergl.  Finanzakten A. A. III,1, woselbst in den Jahren 1425-1431, «Hans Slosser der priester» genannt wird.
    23) Vergl.  Basler Chroniken IV, P39. 32.
    24) Vergl.  Beiträge zur vaterländischen Geschichte, neue Folge, Bd.  V. pag. 481.
    25) Vergl.  Basler Chroniken IV, pag. 41 und folgende.
    26) Er wurde im Münster begraben; der auf seinen Tod bezügliche Eintrag im Gräberbuch des Münsters lautet auf pag. 147; «Mathias Slosser alias Eberlin, mercator ob,» Im Jahrzeitbuch des Münsters (Domstift A) zum 13. Juni heißt es: «Mathias Slosser alias Eberler, civis basil. obiit-».
    27) Vergl.  Urteilsbuch de 1404 und I408.
    28) Der Vater «Mathis Slosser» wird hier in der höchstbesteuerten Klasse genannt, unter denen, die ein Vermögen von mindestens 3000 fl. versteuern, der Sohn "Mathis Eberler" dagegen versteuert mit den Kaufleuten nur 2000 fl.; vergl.  Karl Vischer: "Henman Sevogel und sein Geschlecht", pag. 88 und 91.
    29) 1428 wurde er auch zu Hausgenossen zünftig; er besaß somit mindestens drei Zünfte.
    30) Vergl.  Kundschaften de 1424.
    31) Vergl.  Basler Chroniken IV, pag. 198.
    32) Vergl.  Wurstisens Analecta, pag. 67, woselbst auch das Siegel abgebildet ist.
    33) 1430 wird Heinrich Grünenzwig, Schwager Heinrich Scblierbachs, genannt (Finanzakten A. A. III, 1) und 1480 wird im Fertigungsbuch Heinrichs Sohn Mathis, Vetter von Heinrich Schlierbachs Sohn, Rudolf genannt.
    34) Vergl.  Kundschaften von I468.
    35) Die v. Albeck oder «v.  Albich» (Schnitts Wappenbuch) sind ein eher badisches Geschlecht; das Wappen zeigt in Gold einen von zwei schwarzen Sternen begleiteten schwarzen Schrägbalken. Vergl. auch die Wappen in der Eberlerschen Grabkapelle zu St. Peter.
    36) Vergl.  Gerichtsarchiv 0.5 von 1492, woselbst Frau Barbara als Mutter eines Jakob Ospernell genannt wird, sowie Urteilsbuch von 1454, wo wir erfahren, daß dieser Jakob Ospernell, der noch minorenne Sohn des damals eben verstorbenen Oberstzunftmeisters Andreas war.
    37) Vergl.  Urteilsbuch von 1461, wo Mathis Eberlers Ehefrau Barbara zer Sunnen genannt wird, und Urteilsbuch von 1464, wo Eberlers Schwager Jerg zer Sunnen heißt.
    38) 1461 erneuert Mathis Eberler «zum Hasen» sowohl die Schlüssel-, als auch die Hausgenossenzunft. - Leider sagen, soviel ich sehe, weder Heusler in der Verfassungsgeschichte, noch Geering («Handel und Industrie der Stadt Basel») etwas über das Alter, in welchem der Eintritt in die Zunft zu erfolgen hatte.  Doch war im 15. Jahrhundert die Mehrjährigkeit - und damit doch wohl auch das aktive und das passive Wahlrecht? - mit zwanzig Jahren erreicht (vergl.  Rechtsquellen von Basel, I, Pag. 137), währenddem andererseits sowohl die Ehefähigkeit, als auch die Verpflichtung zu Steuerund Wehrpflicht schon mit dem 14.  Lebensjahre eintraten (vergl.  Schönberg, pag. 202, sowie Basler Chroniken, pag. 204, Anm. 3.)
    39) Ulmer konnte durch Zeugenaussagen feststellen: 1. daß Eberler selbst seiner Frau den Kaspar Brand als Erben vorgeschlagen habe; 2. daß Brand weder mit Frau Barbara noch mit deren Mann verwandt sei - wie also Studlin -, ja daß er nicht einmal besonders bekannt oder befreundet mit Frau Barbara gewesen sei; 3. daß er sich mehrfach dahin geäußert habe: obgleich er allgemein als Erbe angesehen werde, sei er es doch in Wirklichkeit nicht, da er keinen Gewinn von dem Testament haben werde, sondern bloß Eberler; auch soll er demselben versprochen haben, nie seine Rechte gegen ihn geltend machen zu wollen, und endlich 4. daß auch tatsächlich Eberler die sämtlichen Testamentsbestimmungen der Frau Barbara ausgeführt habe und nicht Brand, der es doch hätte tun müssen, wenn er wirklich der Erbe gewesen wäre. - Schon einmal, nährnlich im Jahre 1476, war Eberler wegen des Erbes seiner Frau mit dem Rate in Konflikt geraten und gefangen gesetzt worden (vergl.  Basler Urkundenbuch VIII, pag. 410).
    40) Auf diesen Punkt, den übrigens Eberler gar nie bestritt, wurde kein großes Gewicht gelegt, indem, wie Bürgermeister Hans von Bärenfels ganz offen erklärte, auch andere Ehemänner außer der Ehe bei hübschen jungen Frauen Kinder zeugten, ohne daß viel Aufhebens davon gemacht werde.  Zudem hatte Eberler als eine Art Rechtfertigung für sein wildes Treiben gegen seine Frau den Gegenvorwurf derartiger Trunksucht erhoben, die ein Zusammenleben mit ihr zeitenweise geradezu zur Unmöglichkeit mache.
    41) Ulmer behauptete, Frau Barbara «sei noch vor sollicher ver,nieinter erbmachung» vom Schlag berührt worden und seitdem lange Zeit "ein blöd und schwach frow gewesen und by sibenzig iaren alt". Gestorben ist sie infolge eines Tags zuvor erlittenen Schlaganfalls am 27. Februar 1491, allerdings, nur ganz wenige Tage, nachdem das Testament aufgerichtet worden war; doch bezeugte Ulrich Meltinger, der bei Aufsetzung desselben als ihr - freilich wieder von Mathis Eberler erbetener Vogt in ihrem Namen das Schriftstück unterzeichnet hatte, ausdrücklich daß sie damals noch völlig mächtig ihrer Sinne gewesen sei, auch habe sie auf seine Frage, ob sie aus freiem Willen so handle, lachend geantwortet: es werde wohl so ihr Wille sein, sonst hätte man ihn nicht rufen lassen.
    42) Sie hatte schon früher die Ulmer, die sie nie gesehen habe und. die sie überhaupt gar nicht kenne, "böse buben" genannt; sie waren aber de facto, wie die Kundschaften ganz unzweideutig ergeben haben, ihre rechten Neffen: Kinder ihrer Schwester.
    43) Vergl.  Akten Deutschland, Bd. 11, 4.
    44) Die Genannten waren sämtlich mit Mathis Eberler verwandt: Iselin und Meyer seine Neffen - Schwiegersöhne seiner Schwester Magdalena, der Ehefrau des Ratsherrn Ulrich zum Luft -, Zscheggenbürlin und Oberriet Großneffen - Großsohn und Großtochtermann seiner Schwester Margaretha, der Ehefrau Heinrich Sinners -, Bär endlich Großtochtermann seines Oheim Mathis Eberler zum Gold.
    45) Vergl. Ächterbuch zu den Jahren 1493 und 1494, sowie städtische Urkunden No. 2386 und 2420.
    46) Vergl.  Fertigungsbuch von 1488, fol. 75
    47) Vergl.  Urteilsbuch von 1468.
    48) Vergl.  Schönberg, pag. 771; er versteuerte damals als einer der reichsten Einwohner der Stadt 7100 fl.
    49) Es ist nicht nachweisbar, daß Condé je dort gewohnt hat; den.  Namen des Condézimmers verdankt das Stübchen wohl nur einer in demselben aufgehängten Wappenscheibe des Prinzen (gütige Mitteilung von Herrn Dr. K. Stehlin).
    50) Vergl.  R. Wackernagel: "Rechnungsbuch der Froben und Episcopius", pag. 108.
    51) Vergl.  K. Tschamber: «Friedlingen und Hiltelingen» (Hüningen 1900), Pag. 114.  Es existieren noch zwei Abbildungen des Schlosses von Matheus Merian, von denen die eine bei Tschamber reproduziert ist.
    52) Vergl. die Grabplatte mit dem Wappen Eberler, die aus der genannten Grabkapelle stammt und die jetzt dort unter einem der Fenster angebracht ist; es ist dies natürlich nicht mehr der ursprüngliche Platz des Steines.
    53) Vergl.  Stöcklin: "Johann VI. von Venningen" (Solothurn 1902), pag.283 und 298.
    54) Vergl.  Trouillat: "Monuments de l'histoire de l'ancien évêché de Bâle", V, pag. 851.
    55) Zwar nennt er schon 1476 auch den Hans Eberler "unsern lieben junckherrn vetter", (vergl.  Basler Urkundenbuch VIII, P39. 410); mit welchem Recht, kann ich nicht sagen.
    56) Vergl.  St. Peter, F, Anhang, pag. 64-66. - Es ist auffallend, daß Eberler bei Aufzählung seiner Geschwister Margaretha, die Ehefrau Heinrich Sinners, übergeht, die, wie wir aus dem Fertigungsbuch wissen, damals doch noch am Leben war. - Über Heinrich Sinner und seine ewigen Händel mit der Stadt, infolge derer er sogar im Jahre 1490 seine Frau als Geißel stellen mußte, vergl. Basler Chroniken IV, pag. 237 und folgende.
    57 ) Vergl.  Pantaleons «Heldenbuch teutscher nation» II, Pag. 581.
    58) Vergl.  Urteilsbuch von 1502.
    59) Vergl.  Urteilsbuch von 15o1 und 1518, sowie Akten Solothurn 6 zum Jahre 1511.
    60) Im Fertigungsbuche werden zum Jahre 1499 als Junker Mathis Grünenzwigs natürliche Söhne genannt: Jerg, Mathis, Bartholome und Simon; dazu kommt noch eine im Urteilsbuche von 1502 nicht mit Namen genannte Tochter.
    61) Vergl.  Akten Solothurn 7.
    62) Vergl.  Urteilsbuch von 1517.
    63) Im Jahre 1427 wird des Hans Vater, Mathis Eberler, zum erstenmale nebst seiner Frau genannt; doch muß er, wie wir früher bemerkt haben, schon 1421 verheiratet gewesen sein, da er schon damals neben seinem Vater im Steuerregister erscheint.
    64) Vergl.  Boos: "Geschichte der Stadt Basel", pag. 327. - Knebel bezeichnet ihn als «vir in armis valde strenuus» (vergl.  Basler Chroniken 11, pag. 385.)
    65) Vergl. z. B. Urteilsbuch von 1456.
    66) Vergl. Urteilsbuch zum Jahre 1501.
    67) Wir werden, wenn von Hansens Bruder Mathis die Rede sein wird, ausführlicher auf diesen Handel zu sprechen kommen.
    68) Vergl. "Beiträge zur vaterländischen Geschichte", Bd.  XII, pag. 227 und folgende.
    69) Wie es bei solchen Händeln gehen konnte, erfuhr die Stadt zwei Jahre später, als sie in Fehde mit den Brüdern Peter und Hans Bischoff stand (vergl. darüber, Beiträge XV, Pag. 438 und folgende).
    70) Vergl. auch die Bemerkung Basler Chroniken III, pag. 419, Zeile 5 und folgende.
    71) Es sind dies: erstens eine Regula Grünenzwig, die laut Wurstisens Analekten (pag. 365) 1494 Klosterfrau im Gnadental war, ferner Peterhans und Wolfgang Grünenzwig, von denen der erstere 1480, der zweite 1495 an der Universität Basel immatrikuliert werden; Wolfgang wird dabei wegen seines jugendlichen Alters der Eid erlassen.
    72)  Vergl. über diese böse Geschichte Basler Chroniken III, pag. 404 und folgende.
    73) Vergl.  Missiven von 1475.
    74) Vergl.  Welti: "die Urkunden des Stadtarchivs zu Baden im Aargau", II, pag. 832.
    75) Er wird nie «Eberler» genannt, sondern stets nur "Grünenzwig".
    76) Vergl. Welti II, pag.  1153 und Leus helvet. Lexikon II, pag. 28.
    77) Vergl.  Strickler Aktensammlung zur schweizerischen Reformationsgeschichte, III. No.1357.
    78) Sie soll aus Hall gewesen sein, laut einer zwar absolut nicht kontrollierbaren Anmerk. von Antiquar von Speyr beim Artikel Eberler in Wurstisens handschriftlichem Wappenbuch.  Viel wahrscheinlicher ist, daß sie die Tochter gewesen ist von Heinrich Erigelhardt aus Zug, der von 1467-1469 als Landvogt zu Baden und 1478 als Vogt zu Klingnau genannt wird.
    79) Vergl. von Speyrs Rechnungsbuch in der Bibliothek des historischen Museums, woselbst auch eine Photographie des Altars aufbewahrt wird.
    80) Ebenfalls nach den Aufzeichnungen von Antiquar von Speyr.
    81) Vergl.  Zinsbuch zum Jahre 1484, woselbst genannt werden: «Claus Grünenzwyg und Ennelin, Hans Beren hußfrow, geschwisterte». - Durch sie, sowie durch ihres Vaters Cousine Magdalena Eberler, die Ehefrau des Ratsherrn Ulrich zum Luft, von deren beiden Töchtern die eine den Ratsherrn Mathis Iselin heiratete, die andere den Ratsschreiber Klaus Meyer (zum Pfeil), stammen die meisten alten Basler Familien, sofern sie Iselinsches oder Meyersches Blut in den Adern haben, auch auf irgend eine Weise von den Eberlern ab.
    82) Vergl.  Welti lI, pag. 843, sowie 881 und folgende.  In zweiter Ehe verheiratete sie sich mit Jakob Schellang aus Ravensburg, dem sie eine Tochter Ursula gebar, die durch ihre Ehe mit Junker Georg Grebel von Maur, die Stammutter dieses Geschlechtes wurde (vergl. C. Keller-Escher: die Familie Grebel., Zürich 1884).
    83) Vergl.  Schönberg, Pag 796.
    84) Vergl.  Welti II, pag. 881 und folgende.
    85) Vergl.  Kundschaften von 1468. - Wir erfahren hier auch von früheren Reisen, die Lienhard Eberler nach Brabant, speziell nach Antwerpen, gemacht hatte, um daselbst seine Weine zu verkaufen.
    86) Vergl. auch Basler Chroniken III, pag. 418.
    87) Man bedenke, daß Hans Eberler, als er im Sommer 1478 im Verein mit Klaus Meyer und ein paar vornehmen französischen Studenten den zur Richtstätte genährten Bisinger befreite, nicht nur ein Mann von über 50 Jahren war und also längst verheiratet, sondern daß er auch seit einer Reihe von Jahren schon Mitglied des Rates war!
    88) Vergl.  Strickler: "Aktensammlung" III, No. 1357.

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