§ 30 - Hans I., Knappe (1443-1453)

       Nach der Urkunde vom 21.  Oct. 1449 [CCXXXVIII] war Hans Hahn mit seinem älteren Bruder Lüdeke bei ihres Vaters Henneke frühem Tode noch unmündig; ohne Zweifel standen beide unter der Vormundschaft ihres Vaterbruders Lüdeke II.  Hans Hahn wird zuerst am 27. März 1443 genannt, als Lüdeke II. auf Basedow mit seinem Vetter Lüdeke auf Wargentin über die Güter der Linie Bestimmungen traf [CCXXXIV]: es ward bestimmt, Lüdeke II. "der Ältere" solle "mit Hans Hahn" die Güter am rechten Ufer der Peene, nämlich Basedow mit seinen Zubehörungen, behalten.  Hans Hahn lebte also damals noch unter der Leitung seines Oheims, weclher im J. 1445 starb, während sein Bruder Lüdeke II. schon in demselben Jahre 1443 Vogt zu Stavebhagen war.  Im J. 1448 half Hans seinem Bruder bei der Erbauung der Burg zu Plau [CCXXXVII] und am 21. Oct. 1449 bestätigte er mit demselben dem Kloster Malchow den Besitz der Dörfer Jabel und Hagenow [CCXXXVIII].
        Nach dem Vertrage vom 4. Sept. 1467 [CCXLVI] hatte Lüdeke mit seinem Bruder Hans sich in Basedow getheilt.  Als am 21. Jan. 1453 Lüdeke II. auf Basedow von den Brüdern Eckhard und Hans Kamptz deren Besitzungen in Langwitz in Pfande nahm und sich das Vorkaufsrecht versichern liess, empfingen diese Versicherung mit Lüdeke II. zu gesammter Hand Hans Hahn auf Basedow, Lüdeke Hahn auf Wargentin und die Hahn auf Kuchelmiss.  Dies ist das letzte Mal, dass Hans I. Hahn genannt wird; er starb bald darauf und früh, indem er nur einen unmündigen Sohn Hans hinterliess, welcher unter der Vormundschaft seines Oheims Lüdeke III. stand, am 4. Sept. 1467 jedoch schon volljährig war, da in diesem Jahre sein Oheim mit ihm theilte [CCXLVI].
       Die Gemahlin des Hans I. Hahn war nach dem unten beschriebenen Epitaphium auf Johann Mathias Schmeker (+ 1591) in der Kirche zu Belitz aus dem Geschlechte von Lehsten von Wardow aus dem Haus Gottin, welches mit der hahnschen Familie in Verbindung stand und mit ihren Gütern an die in der Nähe der Stadt Laage liegenden hahnschen Güter grenzte; am 17.  März 1466 ging des Hans I. Hahn Sohn Hans II. für Henneke von Lehsten auf Wardow in Bürgschaft.

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§ 31 -Magdalene (1450)

        Nach unverbürgten genealogischen Nachrichten soll eine Magdalene Hahn von Basedow an Henning von Arnim vermählt gewesen sein; dieser Gemahl war wohl ohne Zweifel Henning von Arnim d.ä. auf Biesenthal, kurfürstl. brandenburgischer Rath. Ist diese Nachricht sicher, so war Magdalene wahrscheinlich eine Tochter Henneke's Hahn auf Basedow.

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