Nach Giesebrecht (Wendische Geschichten II.  Seite 162) ist der Name der Stadt Driesen zum ersten Male im Jahre 1092 den 5. April, Sonnabend vor Palmarum verzeichnet.  Die heidnischen Preussen im Bunde mit den Pommern und Kassuben zwangen zu dieser Zeit den König Wladislaw von Polen, der mit ihnen im Kriege war, dadurch, dass sie die ganze Gegen um ihn verwüsteten und seiner Armee alle Unterhaltungsmittel entzogen, zum Rückzuge, und als sein Nachzug bei Driesen über die Netze setzen wollte, entspann sich hier eine so blutige Schlacht, dass erst die eintretende Finsternis die Kämpfenden zu trennen vermochte.  Die Polen verloren hierbei viele Tote und Verwundete, und mehr als von ihnen gesund geblieben waren, fielen in Gefangenschaft.  Der einzige Erfolg dieser Schlacht war der, dass sie Driesen im Besitz behielten.
    In diesem Geschichtswerk steht "Flecken Drezen", und dies ist der polnische Name Driesens, welcher auf deutsch "Kern" das Innere, das Herz oder Mark vom Nadelholz, im Gegensatz zum Splind oder Spund, bedeutet.
    Nach anderen Urkunden ist der Name Driesens auch "Dresn", "Dresnoll, "Drizen", "Drysden", "Dreisen" und "Pass Drisen" geschrieben, soll auch vor dem elften Jahrhundert "Ossnia"
und "Ossinia" geheissen haben.  Alle diese Namen deuten eine alten Ursprung an.
    Nach der vorangefuhrten Schlacht wurden die Polen von den Pommern noch wiederholt angegriffen, aber im Jahre 1100 vom Könige Boleslaw zurtickgeschlagen.  Der Pommernherzog Suantipolk I. verlor hier mit den ihm verbündeten Preussen im Jahre 1113 und 1118 noch zwei Schlachten gegen die Polen und wurde in der letztgenannten gefangen genommen und nach Nakel gebracht, wo er 1120 starb.  Um die Mitte des 13.  Jahrhunderts bildet die Burg Driesen nebst Zantoch den Mittelpunkt des Kampfes zwischen den Polen und Pommern, und als 1250 Premisl von Grosspolen seinen Bruder Boleslaw gefangen genommen hatte, benutzte Herzog Barnim I. von
Stettin diesen Zwist seiner Feinde, eroberte Zantoch und im nächsten Jahre auch die Burg Driesen, deren Besatzung er nachts überrumpelte.  Doch schon nach wenigen Wochen gelang es Premisl, Driesen wiederzugewinnen.
    Um diese Zeit hatten die brandenburgischen Markgrafen Johann I. und Otto III. ihre Herrschaft über die Oder hinaus auf verschiedene Gebiete der jetzigen Neumark ausgedehnt, und einer der Söhne Johanns, Konrad, welcher sich mit Konstanze, der Tochter';-des schon erwähnten Polenherzogs Premisl vermählt hatte, erhielt als Mitgift die Kastellanei Zantoch.  Um diesen Besitz kam es jedoch nach Premisils Tode zwischen Konrad und Boleslaw zu mancherlei Streitigkeiten, die schliesslich 1266 dadurch beigelegt wurden, dass man die Burgen Zantoch und Driesen schleifte.  Im Jahre 1266 teilten die ältere und jüngere Linie der Askanier ihre Besitzungen untereinander und dabei fiel die terra Landsberg an die jüngere, so dass nun Boleslaw von Polen es nicht mehr mit Konrad, dem Gemahl seiner Nichte Konstanze, sondern mit Otto dem Langen zu thun hatte.  So bewachen die Streitigkeiten von neuem aus. Otto baute 1270 die Burg Zantoch und Boleslaw Driesen wieder auf; bald nachher eroberte Otto auch Driesen und war so im Besitze beider vielumstrittener Burgen allein der Besitz war noch nicht ein dauernder.
    Im Jahre 1271 unternahm Boleslaw einen verheerenden Plünderungszug durch die Neumark, und im folgenden Jahre that sein Neffe Premisl II. dasselbe, wobei er, obgleich erst 16 Jahre alte, seinen Oheim an Grausamkeiten noch übertraf.  Bei seinem Herannahmen kapitulierte auch die Besatzung der Burg Driesen gegen freien Abzug.
    Nun blieb Driesen ein polnisches Kastell, bis es 1296 Otto IV. für kurze Zeit wieder eroberte; allein bereits im Jahre 1309 setzten sich die Polen wieder in Driesen fest und gaben den Besitz erst im Jahre 1315 wieder auf.
    Am Maria Lichtmesstage, dem 2. Februar 1317, belehnte Markgraf Waldemar zu Liebenwalde die ehrbaren Ritter Heinrich und Burkhard von der Osten, für 2000 Mark brandenburgischen Silbers, mit Haus und Stadt Driesen, mit den vorhandenen und noch zu bauenden Mühlen, mit dem Land- und Wasserzoll, mit der Heide und den Dörfern auf der polnischen Seite, mit der Heide auf der deutschen Seite, welche die Berge zu Driesen geheissen, mit dem obersten und niedersten Gericht, mit allen Beden, Diensten und Wagendiensten und mit den Kirchenlehnen.  Die Grenzen des Schlossgebiets Driesen gingen von Gottschimm nach Carbe, von da bis zum Fliesse zu der Czuchen - bei Schlanow und Mehrenthin - von da die Heide hinaus bis zur Drage und von der Drage abwärts bis an die Netze; von der Netze aber wieder bis zu Gottschimm hin.  In einem am 31.  Juli 1333, am Sonnabend nach Jakobi, auf 2 Jahre geschlossenen Bündnis verpflichten sich König Kasimir von Polen die Seinigen während dieser Zeit von Befehdung des markgraflichen Gebiets abzuhalten, und diejenigen, welche gleichwohl heimlich oder offen Schaden verübt hätten oder Streit vorgenommen hätten, zu nötigen, nach polnischem Recht vor des Markgrafen Vogt in der Burg zu Driesen über sich entscheiden zu lassen.  Die Burg Driesen verwalteten zu dieser Zeit die Brüder Betkin und Arnold von der Osten und ihre Veste war in den Kriegen mit den Polen stets der Markgrafen besten Halt gewesen, deshalb hatte der Markgraf Ludiqig auch schon durch die Urkunde von Zedenik, dem Tage der heiligen Agnes, den 21.  Januar 1330, dem älteren von der Osten, Betkin, und seinem Bruder und Oheimen zur Verbesserung der Wege und Dämme, die zum Schlosse Driesen führten, mit 50 Mark brandenburgischem Silber aus der Urbede der Stadt Friedeberg belehnt.  Es war dies nur geschehen, damit die von der Ostens Driesen und seinen Kriegern offen halten sollten, und um dies zu belohnen, verlieh er 1334 Berthold und Arnold von der Osten erblich 40 brandenburgische Pfennige jährliche Hebung aus den Abgaben von Friedeberg unter der Bedingung, ihm und seinen Nachkommen mit der Burg-, Schloss- und Stadt Driesen gegen Jedermann und so oft es nötig, mit allen den Ihrigen gehorsam zu sein.
    Für die Dienste, welche Betkin von der Osten dem Markgrafen Ludwig geleistet, gab ihm dieser und allen Bürgern zu Driesen, welche daselbst ein eigenes Haus und einen festen Wohnsitz hatten, die Freiheit, die Netze, Warthe und Oder stromaufwärts und abwärts bis Zantoch, Landsberg, Cüstrin und Schwedt mit jeglicher Ware, wie Getreide, Mehl, Malz, Tuch, Heringen, Asche, Kupfer, Eisen und Salz zu befahren.  Ferner erhielt Betkin von der Osten am 14.  Dezember 1351 die Stadt und Schloss Tankow, welches so lange Henning von Wenden gehabt, mit allem Zubehör zum ewigen Besitz, Diese Ewigkeit dauerte aber kaum ein Vierteljahr, da Schloss und Stadt Tankow bereits am 2. April 1352 wieder an den Frankfurter Bürger Lange Bruno Goldschmidt kam und Betkin anderweit abgefunden wurde; er erhielt am 22.  Juni 1353 für 66 Pfund leichter Pfennige die Bede von Breitenstein verschrieben, nachdem er am Tage vorher 12 Stücke Geldbede in Beyersdorf, und wenn solche hier nicht voll zu erheben, zum übrigen Teil von Lorenzdorf verliehen erhalten hatte; dagegen hatte Betkin von der Osten die Bede von Büssow wieder frei gegeben.
    Die von der Ostens, die sonst so treuen Anhänger der.bayrischen Markgrafen, hatten sich nach Betkins Tode vom Markgrafen Otto abgewendet, und Dobrigast und seine Brüder Arnold, Ulrich und Barthold von der Osten waren am 22. Juli 1365 wegen ihrer Schlösser Driesen und Zantoch zum Könige Kasimir von Polen in ein Lehnsverhältnis getreten.
Am 29.  August 1372 kam es in Arnswalde zwischen ihnen wieder zu einem Vergleich, und Markgraf Otto nahm sie unter der Bedingung wieder in seine Dienste, dass sie ihm ihr Schloss Driesen in allen Nöten offen zu halten und damit gegen jeden, ausgenommen den König Ludwig von Polen und Ungarn, zu dienen hätten.  Zugleich aber erkannte der Markgraf an, dass er ihnen 600 Mark brandenburgisch Silber schulde und sich verpflichte, diese ihnen in verschiedenen Fristen zurückzuzahlen.
    Markgraf Sigismund von Brandenburg bestätigte am 31.  August 1382 Arend und Ulrich von der Osten, Herren zu Driesen, alle ihre Besitzungen; der letztere war ein tapferer Ritter, der Proben davon in Polen wiederholt gezeigt hatte.
    König Sigismund von Ungarn hatte von Pressburg aus am 29.  September 1402 die Neumark rechts der Oder dem deutschen Ritterorden überwiesen, aber grosse Sorgen entstanden diesem daraus, vorzugsweise wegen Driesens, welches ihm überaus verhängnisvoll werden sollte.  König Wladislaw von Polen, welcher dem deutschen Ritterorden schon von früher feindlich gesinnt war, nahm Driesen, als zu seinem Reich gehörig, in Anspruch, und dieser Streit entzweite beide immer mehr, sodass er zuletzt zu dem Vernichtungskampfe des Ordens führte.  Ulrich von der Osten hatte Driesen dem Orden verpfändet und zur Besatzung eingeräumt.  Die Polen verlangten aber den nördlich der Burg Driesen gelegenen Graben, den sogenannten Berminik, den sie als Netze bezeichneten, als Grenze, während der Vogt Balduin von Stahl dem Hochmeister am 5. Januar 1404 berichtet - "was die Polen Netze nennen, sei nur ein Gräben nördlich von der auf einer Insel gelegenen Veste Driesen, ein Viertel Weges lang, der auf dieser Seite des Hauses Driesen gegen die Neumark zuginge; wenn dieser Graben die Netze bilden solle, so wollen die Polen auch die Stadt und sonach auch das Haus Driesen haben."
    Die Stadt Driesen war aber wegen der Ansprüche der Polen gleichfalls in Angst, und Richter und Rat wandten sich am 3. März 1404 an den Hochmeister mit der Bitte, ihnen zur Wiederherstellung eines Burgfriedens (Plankenzaunes) zu Hülfe zu kommen, da der frühere im ersten Krieg abgebrannt sei, sie wollten dafür auch zur Sicherung des Schlosses beitragen.  Sie wären zu arm, es selbst zu thun.
    Die darüber ausgestellte Urkunde lautet wie folgt:
    "Unsern willigen vndertanigen steden ptlegen dinst.  Ersamer vnd grosmechtiger gnediger Herre, wir bitten euwer Ersamen genade geruchen czu wissen vmme die Schelunge, die polen habin weder vnsern Heren czu Drysin, die senden wir euwer Ersamen gnade vorschrebin van artikeln czu stucken.  In vserm vorsegelden geslossen bryfe.  Alz waz vns dar an wissenlichin, so daz thun wir euwern Ersamen gnaden offenbar, als euvier genade wol vornemen wert.  Ouch erwirdiger genediger Herre, So bitte wir euwer genaden vmme hulffe de genage, czu buwende eynen bergfrede, die vnser affegebrant wart in dem ersten krige, wen wir gerne euwer Schlos vnd Stad besseren wolden; wen wir sint zo arm, daz wir nicht gethun mogen, sunder euwer hulffe und rad vnd genode vnd genediger Herre denket vor vns armen lude. Gegeben vnder vnser Stadt Secret.  Im Irsten Sonabende In der fasten.
                               Richter vnd Rad euwer Stadt Drysin
Dem Erwirdigen vnd grosmechtigen
Herrn Homeister zu Pruczen Dutches
ordens, erem genedigen Herrn,
mit ganczer Ersamkeit."
(Aus dem Königlichen Geh.  Archive in Königsberg i.Pr. - ohne Jahreszahl)

    Ohne sich jedoch auf die Grenzfrage näher einzulassen, erklärte darauf der König von Polen Ulrich v.d.Osten für seinen Vasallen und wollte ihn vor sein Gericht ziehen. Als sich nun dem der Hochmeister widersetzte, kamen der Vogt Balduin Stahl und der Hauptmann von Grosspolen, Thomik Podczesse, in Driesen am 10.  September 1404 dahin überein, dass je vier Räte des Königs und des Hochmeisters am Nicolaitage zusammenkommen und nach den beigebrachten Urkunden den folgenden Beschluss fassen sollten über den Streit wegen Driesen:

"Hier vff sal man sich beroten.
Czum ersten, das man gedenke, wie man beweisse das Herr Ulrich von der Ost sey gewest eyn rechter erbe und nachkomling der.Hern Heynrichs vnd Burkards von der Oest.

Item das her das Hws Dryszen mit syner ezubehorunge Jenehalben vnd dessehalben der Netze sam eyn rechter erbe noch der egedochten beider tode dirfolget hat.

Item da her also besessen hat.

Item das der Homeister vnd orden das mit syner czubehorunge gekouft hat.

Item das her is noch dem kouffe besessen hat.

Item das kein mitteler besitczer do czwuschen besessen hat.

Item das man das obengeschreben mit altgloubigen wirdigen geczugen moge beweisen, Ap sy ouch Hern Ulrichs frunde gar nahe seyn.

Item so wolde man den koufbriff abir Drissen nicht czur Stelle vorbrengen durch Sache, die vorgoben die Sende.boten, die czu Littouwen woren.

Item das der Procurator desser Sach eyne etliche tage in der Marke were in einer bequemen Jegend, do desser sachen geczuge by dem voithe weren, das man sie vorhorte vnd anrichte, was nutczlichen were."
(Riedel, cod.  Band 18 S. 316).

    Der König schien sich jedoch hieraus keinen günstigen Erfolg zu versprechen, und unterliess es, seine Räte zu dem Termin zu entsenden, daher einigten sich Ulrich von der Osten und der Hochmeister dahin, dass der Orden das Schloss Driesen noch ein Jahr behalten und schätzen, Ulrich dafür Lippehne übernehmen und wegen des Verkaufs von Driesen in dieser Zeit das weitere verhandelt werden sollte.  Die darüber zu Marienburg am 30.  September 1405 ausgestellte Urkunde lautet folgendermassen:

"Ich Vlrich von der Oest, Ritther, Herre czu Drysden, Bekennen in dessem offenem briefe Allen, die en sehen, horen adir lezen, das Ich von gutem willen mit Rathe vnd volbort meyner freunde dem Erwirdigen geistlichen Herren, Herrn Conradt von Jungingen, Homeister deutczes Ordens, vnd seyne ganczen Orden meyn Hues Drysden mit allen nutczen vnd czugehorungen, als molen, wassern, Fischereyen, Czollen, Heyden, Bwthen vnd allen andern genyssen czu getroxiwer hant gesatczt vnd Angegeben haben, dasselbe czu halden vnd czu beschirmen vff eyn gancz jar, von der gebunge deses briefes zu rechen, usgenomen alleyne die czynse ynn der Nuwen Marke die czu Drysden gehoren, die Ich czu meyner behuff will behalden.  Do kegen hat mir der vorgenannte Herre Homeister die Stadt Lyppeyn Angegeben mit alle Irem czugehoren, als her sie hat gehabt, dieselbe czu halden vnd der czu gebrochen eyn gancz yor von der gebunge deses briefes, vnd bynnen desem yore sullen czwene Gebittiger des Ordens, die der Homeister doczu schicket, vnd czwene meiner frunde czu sampne versuchen, ap sie vmb Drysden eyns mogen werden, das is der Üerre Homeister vnd der Orden yn kaufes weyze czu In nemen vnd mir gnuk dor vorthun.  Konnen sie adir vnd ireinandir nicht eyns werden, So soll der Herre Homeister und der Orden mit adir meynen Erben Drysden wedir entwerten nach dissem yore, Also doch, das Ich adir meyne Erben dem Orden solche gewisheit thun sullen czu der czeit, zo vns Drysden geentwert wird, das wir czur Nuwen Marke halden wellen, und auch gleychwol czu der selben czeit die Stadt Lyppeyn dem Herren Homeister vnd syme Orden wedir entwerten, das ich glaube czu thun mit desem Briefes ane gefeer vnd argelist bey guten truwen.  Vnd ap dem Herren Homeister vnd den seynen bynnen desem yore das Hus Drysden mit gewalt abgewonnen adir lichte mit vorretnisse entfremdet wurde, das got nicht enwelle, So sal der Herre Homeister vnd seyn Orden von mir vnd meynen Erben keynerley manunge dorumb lyden, Noch keynen schaden dorvor offrichten, vnd geloube bey guten truwen vor mich vnd meyne Erben, die Stad Lyppeyn gleichewol noch desem Jore dem Orden wedir czu entwerten ane alle wiedersproche, So verre ap sie mir nicht mit gewalt genommen wirt adir mit vorretnisse leichte empfrendet, vrid ap das geschege, das Got nicht engebe, So sal Ich vnd meyne Erben von dem Herrn Homeister vnd dem Orden ewiclichen ungemanet dorumb bleiben, Noch keynen schaden donor o:ffrichten.  Vortmerczo bekenne Ich Ulrich mit desem briefe, das mir der Erwirdige Herre Homeister obengenannt frundlich gelegen hat Dreyzenhundert schog groscheri Behemischer Muncze off meyne guttere vnd czinse, die Ich bynnen der Nuwen Marke habe, die Ich czu gnuge vnd genczlich von im empfangenrhabe off den Hwse Marienburg, vnd gelowbe bey guten truwen ane gefeer vnd ane alle arglist, vnd ane eydes stat vor mich vnd meyne Erben, die dreyczenhundert schog an gleicher Moncze vnd wirde dem Herren Homeister und dem Orden wedir czu beczalen ane alle Hulfterede vnd nuwe vnde bynnen eylff Joren nechst volgende, Also das wir die erste beczalunge thun sullen von der gebunge deses briefes obir eyn Jor vnd sullen hundert vnd czwenzig schog grosschen geben vnd dornach alle Jor hundert vnd czwenczig schog grosschen, bys wir die Dreyczenhundert schog grosschen gancz vnd gar beczalen.  Vnd ap Ich adir meyne Erben die beczalunge, als vorgeschreben ist, nicht thun wurden, So sal sich der Herre Homeister vnd der Orden Jres geldes dir holen an meynen guttern vnd czinsen, die Ich in der Newen Marke habe.  Gescheges abir, das des Ordens czwene Gebittiger vnd czwene meyner frunde vmb das Hues Drysden eynen kouf machten, als oben berurt ist, So sal man die dreyczenhundirt schog grosschen abeflan an der summen des selben koufes.  Czu merer sicherheit vnd geczugnisse defir vorgeschreben dinge habe Ich Vlrich vorgenant meyn Ingesegil von rechten willen an desen brieff lassen hengen, Der gegeben ist off dem Hwsse Marienburg, an der nehsten Mittewochen vor Sinte Michaelis tage, Nach Christi geburt virczenhundirt vnd funff Jor.
    Der Orden hatte sich dadurch Driesen, die bedeutendste Veste zu jener Zeit, gesichert, doch im Lande der Neumark war man damit nicht zufrieden.  Die Mannen und Städte lehnten sich dagegen auf, und über die von dem Vogt geforderten Beden und Beiträge zur Versorgung des Schlosses Driesen kam es zu verschiedenen Erörterungen.
    Dies gab dem König von Polen Veranlassung, Driesen durch einen Handstreich in seine Gewalt zu bekommen, und im März 1406 warf sich ein von polnischen Edelleuten geführter Heereszug gegen das Schloss.  Die Besatzung schlug jedoch den Angriff ab.  Dies heimtückische Benehmen erzürnte die Mannen und die Städte der Neumark, sie wandten sich infolgedessen am 30.  August 1406 an den König Sigismund von Ungarn und baten ihn, dafür einzutreten dass Driesen bei der Neumark verbleibe.  Ebenso richtete Ulrich von der Osten von Arnswalde aus am 8.  September 1406 eine gleiche Bitte an den König Sigismund.  Die schlechte Vermögenslage Ulrich von der Ostens brachte ihn dahin, dass er mit Zustimmung seiner Gemahlin Katharina von Wartenberg, seines Sohnes Hans und seines Vetters Hans von der Oest, das Haus und Stadt Driesen, mit den dazu gehörenden Dörfern, Mannen, Lehnen, Mühlen und anderen Einkünften dem Orden für 7750 Schock böhmische Groschen verkaufte.
    Der König von Polen war aber damit nicht einverstanden und röstete heimlich gegen den Orden.  Da dieser endlich einsah, dass der Frieden nicht mehr aufrecht zu erhalten sei., sagte sich der Hochmeister offen am 6. August 1409 von Polen los und liess durch den Vogt der Neumark deren Vasallen zum Schutz- und Trutzbündnis aufbieten mit der Weisung, am 23. Juli 1409 mit Spiessen, Wagen und Pferden in Friedeber sich zu sammeln.  Zur stärkeren Besatzung des Schlosses Driesen wurden Mannschaften aus Woldenberg und Friedeberg herbeigeholt, zugleich aber von den festen Schlössern zu Woldenberg und Landsberg die polnischen Grenzbezirke geplündert und mit Brandstiftungen heimgesucht.  Weder der Orden noch die Polen errangen in dem um Driesen begonnenen Kriege besondere Vorteile, deshalb schlossen sie am 8. Oktober 1409 bereits einen Waffenstillstand, wobei sie übereinkamen, dass der König Wenzislaus von Böhmen die gegenseitigen Beschwerden schlichten sollte.  Dieser gab nun hierauf um Mitfasten 1410 den Schiedsrichterspruch dahin ab, dass Polen nicht nur Sameiten, sondern auch das zur Neumark gehörige "Driesen" an den Orden abzutreten habe.
    Dieser Entscheidung fügte man sich aber polnischerseits nicht, obgleich der König von Böhmen die Erklärung abgegeben, dass er dann dem Orden thätigen Beistand leisten wurde.  Jedoch der Krieg begann von neuem, und in der Schla von Tannenberg am 15.  Juli 1410 wurde der Orden fast gänzlich vernichtet.  Unter den Toten in dieser Schlacht befand sich auch der tapfere Hochmeister Ulrich von Jungingen. An seiner Stelle bestieg am 9. November 1410 den Hochmeisterstuhl der edle Graf von Plauen, welcher noch einige zweifelhafte Treffen liefert. bis am 1. Febrauer 1411 zu Thorn der Frieden definitiv abgeschlossen wurde.

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