§ 6 Salburg - Eckhard Hahn's Gemahlin

        Eckhard’s Gemahlin, also die Stammmutter des Geschlchts, war Salburg, aus dem Geschlechte Ketelhot. Die Geschichte sagt nichts weiter von ihr, als dass auch sie bereits im J. 1278 gestorben sei; jedoch ist es schon dankenswerth, dass ihr Name aufbewahrt ist.
      Am 30. Mai 1278 schnekte der Ritter Gerhard Ketelhot der Kirche zu Wattmanshagen das Eigenthum einer Hufe in Raden zu dem Zwecke, dass der Pfarrer alle Sonntage Gedächtnissfeieren zum Andenken seiner verstorbenen Blutsverwandten (consanguineorum) halten solle, nämlich für Vredebern, Gertrud, Eckhard Hahn, Salburg, Hermann und Arnold [XXXVII]. Schon am 30. Mai (sicher einem Gedächtnisstage der Familie) 1277 hatten die Brüder Mathias, Nicolaus und Gerhard Ketelhot der Pfarre zu Wattmannshagen drei Hufen und acht Kathen in ihrem altväterlichen Gute Wattmannshagen geschenkt, unter Zeugenschaft des Ritters Nicolaus Hahn [XXXIII]. Hiernach scheint es unzweifelhaft, dass Vredebern und Gertrud die Eltern des Gerhard Ketelhot waren; da Eckhard Hahn aber nicht mit der Familie stammverweand war, so kann er entweder nur ein Schwager Vredeberns, wenn dieser nicht viel älter als Eckhard war, oder dessen Schwiegersohn sein; jeden Falls wird die Salburg eine Ketelhot gewesen sein, da Eckhards Gemahlin wohl nicht als den Ketelhot blutsverwandt mit aufgeführt worden.wäre, wenn Vredebern eine Hahn zur Gemahlin gehabt hätte.  Doch kann die Verwandschaft mehrfach gewesen sein, da der Ritter Nicolaus Hahn, Eckhard Sohn, am 30. März 1287 [LVI] die Brüder Mathias und Gerhard Ketehot,Vredeberns Söhne, seine Freunde und Blutsverwandten (amicos ez consanguineos) nennt. Es waren also mehrere Generationen beider Geschlechter durch enge Familienbande genau verbunden, wie auch die ältesten Besitzungen beider Familien: Wattmannshagen der Ketehot und Schlakendorf der Hahn in den östlichen Gegenden des Landes, zwischen Lage und Teterow, nicht weit von einander lagen.  Auch begleiten sich in der zweiten Hälfte des 13.  Jahrhunderts beide Familien in allen häuslichen und Staats-Angelegenheiten immerfort.

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