§ 49 - Mathias I., Knappe (1313-1342)

        Der dritte Sohn des Ritters Nicolaus II. Hahn war der Knappe Mathias, welcher seinen Vornamen wahrscheinlich von dem Ritter Mathias Ketelhot, einem nahen verwandten der Familie, erhalten hatte. Seine Nachkommen, so dunkel auch die ältere Geschichte derselben sein mag, haben sich trotz vieler Widerwärtigkeiten bis in das 17. Jahrhundert in Ansehen erhalten und das Erbmarschallamt des Landes Stargard an die Familie Hahn gebracht. Mathias Hahn erscheint von den vier Söhnen des Ritters Nicolaus II. am frühesten. Schon am 30. Nov. 1313 war er mit seinem Vater und dessen Bruder Eckhard zu Güstrow an dem Hofe des Fürsten Nicolaus von Werle, als dieser dem Barthold Swartepape das Eigenthum des Dorfes Samot verlieh, welches im J. 1424 bei der Wiederherstellung seines Hauses an seine Nachkommen überging.  Am 3. Mai 1337 ward er mit seinen Brüdern zu gesammter Hand mit Basedow, Gessin und Sand-Liepen und mit Wozeten, am 2. Mai 1342 mit Kl. Wardow belehnt.  Am 22. Juni 1339 war er mit seinem Bruder Eckhard unter den Bürgen des Vertrages, welchen sein älterer Bruder Nicolaus in Gemeinschaft des Ritters Raven von Barnekow und der Knappen Heinrich von Bülow und Heine Behr am 22.  Juni 1339 zu Demmin mit der Stadt Stralsund abschloss [CC]; an dieser Urkunde hängt das charakteristisch ausgeprägte und wohl erhaltene Siegel des Mathias Hahn. (Taf. II, Nr. 7)  
       Die Belehnung mit Kl. Wardow am 2. Mai 1342 ist das letzte Ereigniss, bei welchem Mathias I. Hahn mit Sicherheit als der dritte der vier Hausbegründer der Linie Basedow erkannt wird. Als am 4. März 1343 die Brüder Nicolaus, Eckhard und Nicolaus sich mit dem Ritter Johann von Plessen und dessen Brudersohn Heinrich über die mallinschen Güter bei Parchim verglichen, war er nicht mehr unter den Handelnden; wahrscheinlich war er damals schon gestorben mit Hinterlassung eines Sohnes:
Mathias II.

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