§ 18 - Die vier Brüder Nicolaus, Eckhard, Mathias, Nicolaus

    Unmittelbar nach dem Tode des Ritters Nicolaus II. treten vier Brüder Hahn auf: Nicolaus,  Eckhard, Mathias und Nicolaus, welche die verschiedenen Häuser der Linie stifteten und die.Linie in allen Häusern vollständig feststellten.  Diese vier Brüder waren ohne Zweifel Söhne des Ritters Nicolaus II.  Zwar werden sie nirgends dessen Söhne genannt; aber theils bleibt für sie, kein anderer Raum in der Geschlechtstafel übrig, theils wirken und leben sie in den Gegenden, wo Nicolaus II wirkte und lebte, und zum Theil noch mit und neben demselben, so dass sich mit Sicherheit annehmen lässt, der Ritter Nicolaus II sei ihr Vater gewesen. Auch der Vorname Nicolaus, welcher häufig in der Linie Basedow vorkommt, deutet auf eine Abstammung von dem Ritter Nicolaus II, wie sich in der Linie Eckhards dessen Name häufig wiederholt.
    Es ist freilich eine bisher kaum beobachtete Erscheinung, dass zwei Brüder gleichen Namen (Nicolaus) führen; aber sie werden in mehreren Urkunden von 1337 und 1342 wiederholt zusammen Brüder genannt, und zwar in der ausdrücklichen Formel: "Clawes, Eckhard, Mathyas unde echt Clawes brodere de Hanen", das heisst: Nicolaus, Eckhard, Mathias und wiederum Nicolaus, denn das niederdeutsche Wort "echt" bedeutet: "wiederum, abermals, noch ein Mal". Ein anders Beispiel kommt in der Urkunde vom 24. März 1329 [XCIV] vor, in welcher der Knappe Johann Keding gelobt "mit Johann unde echt mit Johanne ded hêten Berkhahnen". Es ist diese Erscheinung zweier Brüder mit gleichem Namen ausser allem Zweifel, fordert jedoch eine scharfe Scheidung ihrer Personen.
    Am 3. Mai 1337 ward für die Familie Hahn der Grund zu dem Hause Basedow gelegt; an diesem Tage nämlich gab der Fürst Johänn III. von Werle-Goldberg, in dankbarem Andenken an den Ritter Nicolaus II. Hahn, den Brüdern Nicolaus, Eckhard, Mathias und Nicolaus zu gesammter Hand die Dörfer Basedow, Gessin und Lipen, damals Sand-Lipen genannt, welche Güter damals vielleicht durch Heimfall dem Fürsten gehörten, zu erblichem Lehn und entsagte allen Rechten und Einkünften aus diesen Gütern mit alleiniger Ausnahme eines Rossdienstes und des Lehnverbandes, übrigens zu solcher Freiheit, wie die Fürsten selbst die Güter benutzen würden [XCV].  An demselben Tage verlieh der Fürst denselben Brüdern das Dorf Wozeten bei Lage zu ganz gleichen Rechten als Lehn zu völliger Dienst- und Abgabenfreiheit [XCVI].  Endlich gab der Fürst am 2. Mai 1342 denselben Brüdern das Dorf Kl. Wardow bei Lage unter denselben Bestimmungen [CCI].
    Durch die Erwerbung dieser Güter und Freiheiten, welche grosse Verdienste um das Land verbürgt, da die völlige Befreiung der Leben sehr selten war, legten die vier Brüder den wesentlichen Grund zu dem Flor der Familie, und Basedow ist bis heute der Juwel in der Landeskrone und im Familienschatze gewesen.  Die Brüder, und ihre Nachkommen behielten zwar die gesammte Hand an diesen und andern, später erworbenen Gütern; sehr bald nach dieser Erwerbung setzten sie sich aber im Besitze auseinander und stifteten dadurch die 4 Häuser Basedow, Kuchelmiss, Kl. Wardow und Wozeten.

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